Bundesrahmentarifvertrag Gebäudereinigung — kurz BRTV — bestimmt die Mindestlöhne in der Reinigungsbranche. Für 2027 ist noch kein neuer Abschluss in Kraft: Der Lohntarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus, die Verhandlungen laufen. Hier der aktuelle Stand, die derzeit gültigen Lohnstufen und was beides für Auftraggeber bedeutet.
Tariflohn 2027 — was feststeht und was offen ist
Zum 1. Januar 2027 ändern sich zwei Dinge unabhängig voneinander: Der gesetzliche Mindestlohn steigt — das ist beschlossen. Der Branchen-Tariflohn der Gebäudereinigung wird neu verhandelt — das ist offen. Für Auftraggeber ist beides relevant, weil der Abstand zwischen diesen zwei Werten die Kalkulation bestimmt.
| Wert | Status für 2027 | Höhe |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | beschlossen | 14,60 €/h ab 1. Januar 2027 |
| BRTV Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) | in Verhandlung | derzeit 15,00 €/h |
| BRTV Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) | in Verhandlung | derzeit 18,40 €/h |
Der Abstand zum Mindestlohn schrumpft auf 40 Cent
2026 liegt der Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 bei 15,00 €/h, der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 €/h — ein Abstand von 1,10 € oder rund 8 %. Steigt der gesetzliche Mindestlohn im Januar 2027 auf 14,60 €, bleibt vom Tarifvorsprung ohne neuen Abschluss nur noch 40 Cent. Genau darum geht es in der laufenden Tarifrunde: Ein Branchentarif, der kaum über dem gesetzlichen Minimum liegt, verliert seine Funktion.
Was die Tarifparteien fordern
Die IG BAU fordert 2,00 € mehr pro Stunde bei zwölf Monaten Laufzeit. Für die Lohngruppe 1 wäre das ein Sprung von 15,00 auf 17,00 €/h, für die Lohngruppe 6 von 18,40 auf 20,40 €/h — ein Plus von rund 13 %. Der Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister lehnt die Forderung ab und verweist auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche.
In der zweiten Runde am 22. Oktober 2026 legte der Bundesinnungsverband erstmals ein eigenes Angebot vor: 3,4 % mehr Lohn in zwei Schritten bei 24 Monaten Laufzeit — 1,8 % ab 1. Mai 2027 und 1,6 % ab 1. Januar 2028. Für die Lohngruppe 1 wären das rechnerisch rund 15,27 €/h ab Mai 2027 und etwa 15,51 €/h ab Januar 2028. Die IG BAU lehnte das Angebot ab. Bemerkenswert für Auftraggeber: Bei diesem Zuschnitt bliebe der Tariflohn der Lohngruppe 1 von Januar bis April 2027 bei 15,00 €/h — also nur 40 Cent über dem dann geltenden gesetzlichen Mindestlohn.
Aktuell gültige Tariflöhne (bis 31. Dezember 2026)
Der Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt allgemeinverbindlich für alle Reinigungsbetriebe in Deutschland. Die beiden allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne gelten seit dem 1. Januar 2026 und bleiben bis zu einem neuen Abschluss in Kraft:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn (aktuell) |
|---|---|---|
| LG 1 | Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| LG 6 | Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € |
Diese Sätze sind Mindestsätze. Tatsächliche Löhne können höher sein, wenn der Betrieb das verhandelt. Wir zahlen übertariflich — über dem Branchenmindestlohn —, weil unsere Mitarbeiter im Schnitt erfahrener sind und langfristig bleiben.
Lohnzuschläge nach BRTV
| Zuschlag-Typ | Höhe | Wann |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | +25 % | 20:00 - 06:00 Uhr |
| Sonntagsarbeit | +50 % | 00:00 - 24:00 Uhr Sonntag |
| Feiertagsarbeit | +100 % | Gesetzliche Feiertage |
| Mehrarbeit (Überstunden) | +25 % | Über 40 Std./Woche |
| Wochenend-Bereitschaft | verhandelbar | Notfall-Bereitschaft Samstag/Sonntag |
Diese Zuschläge sind im Pauschalpreis vieler Verträge berücksichtigt — vor allem bei Gastronomie-Reinigung und Hotelreinigung mit Nachtarbeit.
Was Tariflohn für den Auftraggeber kostet — die echte Rechnung
Wenn Sie als Auftraggeber einen Reinigungs-Stundensatz von rund 32 € sehen, fragen Sie sich vielleicht: Wo bleibt das Geld? Hier die ehrliche Aufstellung:
| Position | Betrag | Erklärung |
|---|---|---|
| Tariflohn LG 1 brutto | 15,00 € | Auszahlung an Mitarbeiter (vor Steuer) |
| Sozialabgaben Arbeitgeber (~22 %) | 3,30 € | RV, KV, AV, PV-Anteil + Umlagen |
| Bezahlter Urlaub (8,3 % aus 30 Tagen) | 1,25 € | 30 Tage × 8h ÷ 12 Monate ÷ 173h |
| Krankheits-Lohnfortzahlung (~3 %) | 0,45 € | Gesetzlicher Anspruch 6 Wochen |
| Feiertagslohn (~3 %) | 0,45 € | Bundesweit ca. 11 Feiertage / Jahr |
| Schulung, Arbeitsmedizin | 0,40 € | Jährliche Pflichtschulung, U-Untersuchung |
| Reinigungsmittel + Material | 1,80 € | Konzentrate, Mikrofaser, Putzeimer |
| Anfahrt, Versicherung, Verwaltung | 4,50 € | Fahrzeug, Sprit, Betriebshaftpflicht |
| Schulung, Objektleitung, Reklamation | 2,20 € | Objektbegehungen, Quartalsberichte |
| Gewinnmarge | 2,65 € | Für Investitionen, Wachstum |
| = Endpreis | 32,00 €/h | realistischer Marktsatz, Stand 2026 |
Die Marge ist selbst bei 32 €/h eng — typisch 1–3 €. Wer 28 €/h oder weniger anbietet, kann die genannten Kosten nicht decken. Folge: entweder Subunternehmer auf Mindestlohn oder Schwarzarbeit.
Mindestlohn vs. Tariflohn — der Unterschied
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €/h. Der BRTV-Tariflohn LG 1 liegt bei 15,00 €/h — also 1,10 € oder rund 8 % über Mindestlohn. Klingt nach wenig — ist aber für die Branche ein riesiger Unterschied. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 €/h; ohne neuen Tarifabschluss bliebe davon ein Abstand von nur 40 Cent.
Was Mindestlohn-Anbieter machen
- Engagieren Subunternehmer-Ketten in Berlin oder dem Ostblock
- Diese Sub-Subunternehmer zahlen Mindestlohn (oder darunter, wenn sie nicht erwischt werden)
- Personal-Fluktuation: durchschnittlich 6 Monate Bindung (vs. 24+ bei Tariflohn)
- Schulung minimal, oft nur Sicherheitseinweisung
- Oft kein bezahlter Urlaub im vollen Anspruch
Was Tariflohn-Anbieter machen
- Festangestelltes Personal mit unbefristetem Vertrag
- BRTV-konforme Bezahlung mit Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Krankenfortzahlung
- Personal bleibt typisch 24+ Monate
- Jährliche Schulung in Reinigungstechnik, Hygiene (IfSG), Sicherheit
Generalunternehmer-Haftung nach AEntG §14
Hier wird es für Auftraggeber riskant: Wenn Sie eine Reinigungsfirma beauftragen und diese arbeitet mit Subunternehmern, die Mindestlohn nicht zahlen, können Sie als Auftraggeber haftbar gemacht werden.
Was AEntG §14 sagt
„Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers oder eines von diesem beauftragten Nachunternehmers oder eines von diesem oder dem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat."
Übersetzt: Wenn Ihr Reinigungsdienstleister oder dessen Sub-Sub-Unternehmer Mindestlohn nicht zahlt, kann das Hauptzollamt direkt von Ihnen die Differenz fordern — plus Strafe.
Wann tritt das Risiko ein?
Vor allem bei Großvergaben (über 500.000 € Jahresvolumen) und bei Vergaben durch öffentliche Auftraggeber. In den letzten Jahren haben sich die Hauptzollämter aber zunehmend auch kleinere Verträge angeschaut.
Wie schützen Sie sich?
- Tariflohn-Bestätigung verlangen. Schriftliche Zusicherung, dass das ausführende Personal nach BRTV bezahlt wird.
- Anonymisierte Lohnabrechnungen anfordern. Bei größeren Verträgen üblich, gibt Ihnen Beweis.
- Subunternehmer-Klausel im Vertrag. Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Marktpreise prüfen. Wer 50 % unter Marktdurchschnitt anbietet, hat strukturelle Probleme.
- Standortprüfung. Kommt das Personal aus Deutschland oder von einem polnischen / rumänischen Subunternehmer mit zweifelhaften Strukturen?
Zollamt-Prüfungen — was passiert konkret
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter führt regelmäßig Prüfungen durch:
Wo geprüft wird
- Stichprobenartig in Reinigungsbetrieben aller Größen
- Bei Anzeigen (Mitarbeiter, Konkurrenten, Behörden)
- Bei auffälligen Mustern (Branchen-Auffälligkeiten)
- An Großbaustellen mit hoher Reinigungsquote
Was geprüft wird
- Personalausweise / Aufenthaltstitel der Reinigungskräfte
- Lohnabrechnungen — wird Mindestlohn / Tariflohn gezahlt?
- Sozialversicherungsanmeldungen
- Vertragsbeziehungen (Werkvertrag vs. Anstellung — Scheinselbständigkeit?)
- Subunternehmer-Verkettungen
Konsequenzen
- Bei Mindestlohn-Verstoß: Zwangsgeld 100-500 € pro Stunde Differenz
- Bei Sozialversicherungs-Hinterziehung: Nachzahlung + Säumniszuschläge
- Bei Schwarzarbeit: bis 500.000 € Bußgeld und/oder Freiheitsstrafe
- Bei Auftraggeber-Haftung: Nachzahlung der Mindestlöhne der Subunternehmer-Mitarbeiter
Beispiel-Szenario: das Haftungsrisiko für Auftraggeber
So kann es laufen: Eine Hausverwaltung beauftragt einen auffällig günstigen Reinigungsdienstleister. Dieser arbeitet mit einem Subunternehmer, der den Mindestlohn nicht zahlt. Prüft das Hauptzollamt, kann es die Mindestlohn-Nachzahlung samt Bußgeld vom Auftraggeber fordern (Generalunternehmer-Haftung nach § 13 MiLoG) — auch dann, wenn er von den Verstößen nichts wusste. Genau deshalb lohnt sich die schriftliche Tariflohn-Bestätigung.
Was Sie als Auftraggeber konkret tun sollten
Vor Vergabe
- Marktpreise recherchieren (siehe unsere Preisseite)
- Mindestens 3 Angebote einholen
- Bei Preisen unter 25 €/h Stundenlohn-Äquivalent skeptisch werden
- Versicherungssumme abfragen (5 Mio Mindeststandard für seriöse Anbieter)
- Tariflohn-Bestätigung schriftlich anfordern
Im Vertrag
- Klausel: „Auftragnehmer bestätigt, dass alle eingesetzten Mitarbeiter nach BRTV Gebäudereinigung bezahlt werden."
- Klausel: „Subunternehmer-Beauftragung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers."
- Klausel: „Auftragnehmer stellt Auftraggeber auf erste Anforderung von etwaigen Mindestlohn-Forderungen Dritter frei."
Während der Laufzeit
- Prüfen Sie bei Personalwechsel, ob es derselbe Anbieter bleibt
- Achten Sie auf Auffälligkeiten (immer neue Personen, Sprachbarrieren)
- Bei Bedenken: Lohnabrechnungs-Stichprobe anfordern
Was Meliteo als Tariflohn-Anbieter konkret bietet
- Schriftliche Tariflohn-Bestätigung in jedem Vertrag
- Anonymisierte Lohnabrechnungen auf Wunsch (bei Großverträgen Standard)
- Keine Subunternehmer — alle Reinigungskräfte sind direkt bei uns angestellt
- Festes Personal mit langfristiger Bindung statt ständigem Wechsel
- 10-Mio-Betriebshaftpflicht mit Schlüsselverlust-Klausel
- Freistellungsklausel im Vertrag — wenn doch ein Mindestlohn-Vorwurf kommt, übernehmen wir die Verteidigung
Das ist nicht 30 % teurer als Mindestlohn-Anbieter — sondern 5-15 %. Mehr als ausgeglichen durch:
- Geringere Personalfluktuation = bessere Qualität
- Kein Auftraggeber-Haftungsrisiko
- Kein „Mein neuer Reinigungsmensch versteht das Sicherheitskonzept nicht"-Problem alle 3 Monate
- Compliance-konform für Audits, ISO 9001, öffentliche Vergaben
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2027?
Für 2027 liegt noch kein Tarifabschluss vor — der Lohntarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus und wird derzeit verhandelt. Bis zu einem Abschluss gelten weiter 15,00 €/h in der Lohngruppe 1 und 18,40 €/h in der Lohngruppe 6. Die IG BAU fordert 17,00 € bzw. 20,40 €; die Arbeitgeber boten in der zweiten Runde am 22. Oktober 2026 insgesamt 3,4 % über 24 Monate an, was die IG BAU ablehnte. Die dritte Runde ist für den 3. November 2026 angesetzt. Fest beschlossen ist dagegen der gesetzliche Mindestlohn: 14,60 €/h ab 1. Januar 2027.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn in der Gebäudereinigung?
Mindestlohn 2026: 13,90 €/h. Tariflohn BRTV LG 1: 15,00 €/h. Differenz 1,10 € oder rund 8 %. Klingt wenig, ist aber Brücke zwischen Subunternehmer-Ketten und Festanstellung.
Hafte ich als Auftraggeber wenn der Reinigungsanbieter Mindestlohn nicht zahlt?
Ja, nach AEntG §14 (Generalunternehmer-Haftung). Hauptzollamt kann von Ihnen Mindestlohn-Differenzen plus Strafen fordern. Schutz: Tariflohn-Bestätigung im Vertrag, anonymisierte Lohnabrechnungen, keine Subunternehmer-Klausel.
Wie erkenne ich seriöse Tariflohn-Anbieter?
Stundensatz 28-35 €/h netto, Versicherung mind. 5 Mio (10 Mio Premium), Festanstellung dokumentiert, schriftliche Tariflohn-Zusicherung im Vertrag, transparente Kalkulation auf Anfrage.
Wie verhandle ich ohne unter Tariflohn zu rutschen?
Verhandeln Sie über Bündelung mehrerer Service-Bereiche (5-10 % Rabatt), Mengen-Volumen (8-15 % bei 5.000+ €/Monat) oder längere Laufzeiten. Nicht über Stundensatz.
Festpreis-Angebot binnen 48 Stunden (Werktage) — sonst die erste Reinigung kostenlos.
→ 48-h-Angebot anfordern