Wer in Hamburg eine Immobilie besitzt, hat eine Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege. Bei Sturzunfällen drohen Schadensersatzbeträge im fünfstelligen Bereich. Hier was das Hamburgische Wegereinigungsgesetz konkret verlangt — und wie Sie sich rechtssicher organisieren.
Das Hamburgische Wegereinigungsgesetz (HmbWegeRG)
Das HmbWegeRG und die zugehörige Wegereinigungsverordnung regeln die Räum- und Streupflicht in Hamburg. Die wichtigsten Punkte:
Wer ist pflichtig?
- Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
- Mieter, wenn dies im Mietvertrag explizit vereinbart ist
- Bei WEG: die Wohnungseigentümergemeinschaft (vertreten durch Verwalter)
- Bei Gewerbeimmobilien: oft der Mieter, sofern im Gewerbemietvertrag definiert
Wann muss geräumt werden?
- Werktags: ab 7:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: ab 9:00 Uhr
- Endzeitpunkt: 20:00 Uhr abends
- Bei Bedarf: mehrmals am Tag wenn Schnee fällt oder Glätte entsteht
Welche Breite?
- Mindestens 1,00 m bei normalen Gehwegen
- Mindestens 1,50 m bei stark frequentierten Hauptwegen
- Vollständige Räumung bei Treppen, Eingängen, Hausnummern
Was darf gestreut werden?
- Erlaubt: Abstumpfende Mittel (Splitt, Sand, Granulat) — bevorzugt biologisch abbaubares Granulat (z. B. Lava-Granulat)
- Verboten in Wohngebieten: Streusalz
- Erlaubt bei Gefahrenstellen (Eis): Streusalz, aber nur an gefährlichen Stellen wie steilen Treppen, Rampen
Was bei Verstoß droht
Bußgeld
Bis zu 5.000 € pro Verstoß. In der Praxis werden meist 50-500 € verhängt, je nach Schwere und Wiederholung.
Zivilrechtliche Haftung — der teure Teil
Wenn ein Fußgänger auf Ihrem nicht geräumten Bürgersteig stürzt, kann er Schadensersatz fordern. Übliche Beträge:
- Leichte Verletzung (Prellung): 200-1.500 € + Behandlungskosten
- Knochenbruch (Handgelenk, Fuß): 5.000-15.000 € + Behandlungs- und Reha-Kosten
- Hüftbruch (älterer Fußgänger, häufig im Winter): 25.000-80.000 €
- Dauerhafte Beeinträchtigung: 80.000-250.000 € + monatliche Rente
Wann wird gehaftet?
Sie haften nicht für jeden Sturz — sondern wenn Sie Ihre Räumpflicht verletzt haben. Konkret:
- Sie haben in einer Schneenacht nicht geräumt (oder den Räumdienst nicht beauftragt)
- Es war Glätte, Sie haben nicht gestreut
- Sie haben unzureichend geräumt (z. B. nur 50 cm breit statt 1 m)
- Sie haben mit Salz gestreut, das Pflanzen oder Hund-Pfoten geschädigt hat
Mitverschulden des Stürzenden mindert die Haftung — typisch 20-50 % wenn der Stürzende erkennbar Eile hatte, alkoholisiert war oder ungeeignete Schuhe trug.
Was Sie als Eigentümer konkret tun müssen
Option 1: Selbst räumen und streuen
Möglich für kleine Bürgersteig-Abschnitte und wenn Sie verlässlich vor 7 Uhr fertig sind. Praktisch für Eigentümer von Einfamilienhäusern.
- Voraussetzung: Sie wohnen vor Ort und sind morgens verfügbar
- Risiko: Bei Krankheit, Urlaub, Job-Reise haftet trotzdem der Eigentümer
- Material: Schneeschieber, Granulat, Schaufel
Option 2: Räumdienst beauftragen
Standard für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, WEG. Vorteile:
- Keine eigene Verfügbarkeit nötig
- Versicherungsschutz über die Räumdienst-Firma
- Lückenlose Dokumentation (wichtig bei Sturzunfällen!)
- Pünktliche Räumung garantiert
Option 3: Mieter zur Räumung verpflichten
Mietvertrag muss explizit eine Räumklausel enthalten. Auch dann haftet der Eigentümer noch zu einem gewissen Anteil, wenn er den Mieter nicht ausreichend kontrolliert.
Saisonpaket vs. Einzelabruf — was lohnt sich?
Saisonpaket (empfohlen)
- Festpreis pro Monat von November bis März (5 Monate)
- Unbegrenzte Räum- und Streueinsätze
- Pauschale 89-280 €/Monat je nach Fläche und Lage
- Garantierte Pünktlichkeit, fester Verantwortlicher
- Lückenlose Dokumentation — wichtig im Versicherungsfall
Das Saisonpaket ist sinnvoll für alle, die Risiko ausschließen wollen. Auch wenn ein Winter mild wird, kostet es weniger als ein einziger Sturz mit 30.000 € Schadensersatz.
Einzelabruf
- 30-80 € pro Einsatz je nach Fläche
- Sie rufen an, wir kommen
- Bei stürmischen Schneenächten sind alle Anbieter ausgelastet — ohne Vertrag keine Garantie der Pünktlichkeit
Einzelabruf ist nur sinnvoll bei Eigentümern, die normalerweise selber räumen und nur bei Urlaub oder Krankheit Vertretung brauchen. Zur Versicherungssicherung empfehlen wir Saisonpaket.
Wirtschaftlichkeits-Vergleich
5 Jahre Saisonpaket Premium: 5 × 5 Monate × 280 € = 7.000 €. Ein einziger Schadensersatz nach Hüftbruch bei einer 70-jährigen: 25.000-80.000 € + Anwaltskosten. Mathematik klar.
Dokumentation — Ihre Versicherung im Schadensfall
Wenn doch ein Sturz passiert und der Verletzte Schadensersatz fordert: Ihre Dokumentation ist Ihre Verteidigung.
Was wir bei Meliteo dokumentieren
- Datum, Uhrzeit, Maßnahme (geräumt / gestreut)
- Personal-Kürzel wer war vor Ort
- Wetterlage (Schnee, Eis, Regen, Temperatur)
- Foto vor und nach Einsatz per App
- GPS-Position automatisch
Wo das gespeichert wird
Cloud-Service mit verschlüsseltem Zugriff. Sie als Eigentümer können jederzeit einsehen. Im Streitfall mit einem Sturz-Opfer haben Sie damit Beweis, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.
Praxisbeispiel
Hausverwaltung in Eimsbüttel hatte 2024 einen Sturzfall: Mieter brach sich das Handgelenk, forderte 8.000 € Schmerzensgeld. Unsere lückenlose Dokumentation (Räumung 6:35 Uhr, Foto vor und nach Einsatz, Wetterlage „leichter Schneefall, +1°C") zeigte: zur Sturzzeit 7:15 Uhr war der Bürgersteig sauber und gestreut. Versicherung des Stürzenden zog die Forderung zurück.
Streumittel — was wirklich erlaubt ist
Bevorzugt: Lava-Granulat
Vulkangestein in Pelletsform. Vorteile:
- Sehr gut abstumpfend, auch bei -10°C wirksam
- Pflanzenfreundlich
- Hund-pfote-freundlich
- Lässt sich am Saisonende einfach kehren und teilweise wiederverwenden
- Wir verwenden es als Standard
Splitt
Naturstein-Granulat. Vor- und Nachteile:
- Günstiger als Lava-Granulat
- Aber: kann Pflastersteine zerkratzen wenn Auto darüber fährt
- Aber: bei Räumung kann Material in Kanalisation gelangen, problematisch
Sand
Wirksam, aber:
- Bei Schneematsch wird er zu Schlamm
- Schwerer aufzukehren am Saisonende
- Eher bei privaten Einfahrten als bei öffentlichen Wegen
Streusalz — fast immer verboten
In Wohngebieten verboten. Erlaubt nur:
- An gefährlichen Stellen mit Eisbildung (steile Treppen, Rampen, Tiefgaragen-Zufahrten)
- Wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen (selten)
- Auf Hauptverkehrsstraßen durch städtischen Winterdienst
Salz schädigt Pflanzen, Bäume, Rohrleitungen, Hund-Pfoten und gelangt in die Elbe. Verstöße können geahndet werden.
Hamburger Stadtteile mit besonderen Anforderungen
Hanglagen (Blankenese, Othmarschen, Sülldorf)
Steile Treppen am Elbufer sind eis- und sturzgefährlich. Mehr Granulat, häufigeres Nachstreuen. Bei Eis-Bildung Streusalz an gefährlichsten Stellen erlaubt.
Windexponierte Lagen (HafenCity, Speicherstadt)
Schnee verweht schnell, oft mehrfach täglich räumen. Salzluft beschleunigt Tau-Vorgang, dafür kann Glätte bei Sub-Null-Temperaturen wieder entstehen.
Innenstadt (Mönckebergstraße, Jungfernstieg)
Hauptverkehrsstraßen werden vom städtischen Winterdienst geräumt. Eigentümer ist trotzdem für die Anlieger-Bürgersteige verantwortlich. Granitpflaster wird bei Nässe sehr rutschig.
Wohnviertel (Eppendorf, Winterhude, Eimsbüttel)
Etablierte Stadtteile mit hohen Eigentümerstandards. Pünktlichkeit und Dokumentation sind hier wichtiger als der Preis.
Stadtrand (Bergedorf, Volksdorf, Rissen)
Größere Außenanlagen, längere Wege zu räumen. Oft Granitpflaster oder Beton, das gut hochdruck-fähig ist (am Saisonende).
Häufige Fragen
Wann muss ich in Hamburg geräumt haben?
Werktags ab 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 9:00 Uhr — bis 20:00 Uhr abends. Bei Schneefall oder Glätte mehrmals täglich nach Bedarf.
Welche Breite muss freigeräumt sein?
Mindestens 1 m bei normalen Gehwegen, mindestens 1,50 m bei Hauptwegen. Treppen und Eingänge vollständig.
Was passiert wenn jemand auf meinem nicht-geräumten Bürgersteig stürzt?
Sie haften für Personenschäden. Schmerzensgeld bei leichter Verletzung 500-2.000 €, bei Knochenbruch 5.000-15.000 €, bei Hüftbruch eines Senioren 25.000-80.000 €. Plus Behandlungs- und Reha-Kosten.
Was kostet ein Saisonpaket Winterdienst?
November-März für Mehrfamilienhaus mit ca. 15 m Bürgersteig: 89-150 €/Monat. Bei Gewerbeobjekten oder größeren Flächen entsprechend mehr. Versicherungsschutz und Dokumentation inklusive.
Festpreis-Angebot binnen 48 Stunden — sonst die erste Reinigung kostenlos.
→ 48-h-Angebot anfordern