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Winterdienst Hamburg – Schneeräumung und Streudienst mit lückenloser Einsatzdokumentation

💰 Saisonpaket ab 89 €/Monat · Einzelabruf möglich

In Hamburg müssen Eigentümer und Hausverwaltungen den Gehweg vor dem Grundstück bei Schnee und Glätte räumen und streuen – bei jedem Wetterereignis, auch am Wochenende. Meliteo Gebäudeservice übernimmt das mit eigenen Mitarbeitern, Wetterüberwachung, abstumpfenden Streumitteln und Einsatzdokumentation mit Foto und Zeitstempel. Festpreis-Angebot innerhalb von 48 Stunden (Werktage).

✓ Inhabergeführt aus Hamburg ✓ Tariflohn nach BRTV ✓ 10 Mio € Versicherung ✓ 48-Stunden-Versprechen ★ 5,0 bei Google (11 Bewertungen)

Winterdienst in Hamburg: Das übernimmt Meliteo Gebäudeservice

Sie bekommen einen kompletten Räum- und Streudienst für Ihr Objekt – planbar, dokumentiert und ohne dass Sie bei jedem Wetterumschwung selbst aktiv werden müssen.

Standard ist der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück. Auf Wunsch kommen Hofflächen, Eingangstreppen, Tiefgaragen-Zufahrten, Parkplätze, Lieferzonen und die Wege zu Müllplätzen und Briefkästen dazu. Welche Flächen dazugehören, legen wir im Vor-Ort-Termin fest – so steht im Vertrag eindeutig, was geräumt wird.

Räum- und Streupflicht in Hamburg – das Wichtigste in Kürze

Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Als Anlieger – Eigentümer, Erbbau- oder Nießbrauchsberechtigter – sind Sie nach § 31 HWG für die Gehwege vor Ihrem Grundstück verantwortlich. Die Stadtreinigung Hamburg räumt die Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege – für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie zuständig.

Alle Einzelheiten – Zuständigkeiten der Stadtreinigung, Sonderfälle, Übertragung auf Mieter – lesen Sie im Ratgeber Räum- und Streupflicht in Hamburg.

Schneeräumung Hamburg – so läuft ein Einsatz

Wetterüberwachung statt Anruf

Während der Saison beobachten wir die Wetterlage für Hamburg laufend, vor allem Schnee- und Glättewarnungen für die Nacht. Kündigt sich Schnee oder überfrierende Nässe an, wird das Team eingeplant – Sie müssen uns nicht anrufen.

Unser Standard: geräumt vor 7 Uhr

Fällt über Nacht Schnee oder bildet sich Glätte, sind die vereinbarten Flächen werktags vor 7 Uhr geräumt und gestreut. Das ist unser eigener Servicestandard, den wir vertraglich mit Ihnen vereinbaren – nicht die gesetzliche Vorgabe. Das HWG verlangt bei Schnee oder Glätte nach 20 Uhr die Arbeiten bis 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr; tagsüber ist unverzüglich zu räumen und zu streuen. So kommen Berufstätige, Lieferverkehr und Kundschaft morgens sicher an. Bei extremen Wetterlagen fahren wir die Tour in festgelegter Reihenfolge ab und informieren Sie bei Verzögerungen.

Räumbreite und Schneeablage

Wir räumen in der Breite, die der Fußgängerverkehr braucht – mindestens 1 m, Treppen in voller Breite, Zufahrten nach Absprache breiter. Den Schnee häufen wir am Außenrand des Gehwegs an – nicht auf der Fahrbahn, nicht vor Hauseingängen, Einfahrten oder Hydranten. Fußgängerüberwege, Haltestellen und Mülltonnen-Standflächen am Abfuhrtag bleiben frei. Danach wird gestreut.

Nachräumen bei Dauerschneefall

Liegt erneut Schnee oder friert es wieder an, fahren wir die Tour noch einmal – im Saisonpaket ohne Zusatzkosten, so oft es nötig ist. Bei Tauwetter achten wir darauf, dass Rinnen und Abläufe vor Ihrem Objekt frei sind. Jeder Einsatz endet mit der Dokumentation: Uhrzeit, Maßnahme, Foto.

Streudienst ohne Salz: abstumpfende Mittel

Auf Hamburger Gehwegen dürfen Tausalz und tausalzhaltige Mittel nicht verwendet werden (§ 31 Abs. 2 HWG) – ohne Ausnahme für Treppen, Rampen oder Blitzeis. Erlaubt sind abstumpfende Mittel:

Warum kein Tausalz? Neben dem Verbot gibt es handfeste Gründe: Salz schadet Pflanzen, belastet Boden und Gewässer und greift Beton, Pflaster und Metall an. Eis, das sich durch Streuen nicht ausreichend abstumpfen lässt, beseitigen wir – das Gesetz verlangt die Beseitigung solcher Eisflächen (§ 31 Abs. 3 HWG); ohne Tausalz geht das nur mechanisch. Bei anhaltender Glätte streuen wir wiederholt nach.

Streugut im Frühjahr entfernen. Splitt und Granulat bleiben nach dem Winter liegen und gehören abgekehrt. Das Abkehren am Saisonende besprechen wir im Vor-Ort-Termin und nehmen es auf Wunsch in Ihr Angebot auf – dann ist der Gehweg im Frühjahr wieder sauber.

Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbe und Eigentümer

Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften

§ 34 HWG verlangt von Verpflichteten, die den Winterdienst nicht selbst leisten können – etwa Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer, die nicht in der Nähe wohnen –, eine geeignete Person oder Firma zu beauftragen. Fällt der Beauftragte aus, ist unverzüglich Ersatz zu beauftragen. Nach § 35 HWG müssen bei Gebäuden mit mehreren Haushaltungen Name und Anschrift der Verpflichteten und der Beauftragten per Aushang im Hausflur bekannt gegeben werden. Wir liefern dafür einen Vertrag mit eindeutig definierten Flächen, einen festen Ansprechpartner und Einsatzberichte für Verwalterakte und Eigentümerversammlung – mehr dazu für Hausverwaltungen und WEG.

Wird der Winterdienst per Mietvertrag auf Mieter übertragen, bleibt der Eigentümer nach allgemeinem Zivilrecht verpflichtet, die Ausführung zu überwachen.

Gewerbe: Kundeneingänge, Parkplätze, Lieferzonen

Bei Büros, Praxen, Läden und Betrieben zählt nicht nur der öffentliche Gehweg. Auf dem eigenen Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Kundeneingänge, Mitarbeiterwege, Parkplätze und Lieferzonen müssen zu den Betriebszeiten sicher begehbar sein. Wir stimmen die Räumreihenfolge auf Ihre Öffnungs- und Lieferzeiten ab und dokumentieren jeden Einsatz. Für Bürogebäude kombinieren wir den Winterdienst auf Wunsch mit Hausmeisterservice und Unterhaltsreinigung.

Private Eigentümer: Einfamilienhaus und Urlaubsvertretung

Auch vor dem Einfamilienhaus gilt die Räum- und Streupflicht zu den gesetzlichen Zeiten – auch wenn Sie früh zur Arbeit müssen oder verreist sind. Wer den Winterdienst wegen Abwesenheit, Alter oder Krankheit nicht selbst leisten kann, muss nach § 34 HWG ohnehin jemanden beauftragen. Sie wählen: Saisonpaket für den ganzen Winter oder Einzelabruf als Urlaubsvertretung.

Was kostet Winterdienst in Hamburg?

Als Orientierung:

Was den Preis beeinflusst: Länge und Breite der Gehwegfront, zusätzliche Flächen wie Treppen, Innenhöfe, Tiefgaragen-Zufahrten oder Parkplätze, die Lage des Objekts (Hang, Ecklage, windexponierte Flächen) und das gewünschte Zeitfenster am Morgen. Günstiger wird es in Kombination mit Hausmeisterservice oder Treppenhausreinigung – eine Tour, ein Ansprechpartner, ein Vertrag.

Das Saisonpaket macht die Kosten planbar: Sie zahlen den festen Monatspreis, egal ob der Winter mild oder hart wird. Alle Richtpreise finden Sie auf der Preisseite. Den verbindlichen Festpreis für Ihr Objekt nennen wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden (Werktage) nach Ihrer Anfrage – sonst ist die erste Reinigung gratis.

Kurzfristig Schnee räumen lassen

Es hat bereits geschneit, Ihr Winterdienst ist ausgefallen oder Sie fahren morgen in den Urlaub? Dann buchen Sie den Einzelabruf – auch in der laufenden Saison, sofern wir Kapazität haben. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp, wir sagen Ihnen sofort, ob und wann wir kommen können. Auch beim Einzelabruf räumen und streuen wir nach den Vorgaben des HWG und dokumentieren den Einsatz.

Offen gesagt: Bei starkem Schneefall werden Vertragskunden zuerst gefahren. Feste Uhrzeiten können wir für den Einzelabruf deshalb nicht zusichern. Wer sicher planen will, sichert sich rechtzeitig einen Platz im Saisonpaket.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Hamburg

Neun Fragen, die wir oft hören. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 040 248 674 66.

Ab wann muss in Hamburg geräumt sein?

Nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) ist Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen, Glätte sofort nach Eintritt abzustreuen. Schneit es über 20 Uhr hinaus oder tritt danach Schnee, Eis oder Glätte auf, müssen die Arbeiten bis 8.30 Uhr des folgenden Tages erledigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr. Unser eigener Standard: werktags vor 7 Uhr geräumt und gestreut.

Was kostet Schneeräumung in Hamburg?

Richtwert: Das Saisonpaket kostet ab 89 € pro Monat, zum Beispiel für ein Mehrfamilienhaus mit rund 15 m Gehweg; größere Objekte liegen in der Regel bis etwa 280 € pro Monat. Ein Einzelabruf kostet je nach Fläche etwa 30 bis 80 € pro Einsatz. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Anfrage.

Räumen Sie auch kurzfristig, ohne Vertrag?

Ja, nach Verfügbarkeit. Auch in der laufenden Saison können Sie einen Einzelabruf buchen, etwa als Urlaubsvertretung oder wenn Ihr bisheriger Winterdienst ausfällt. Bei starkem Schneefall werden Vertragskunden zuerst gefahren, feste Uhrzeiten können wir beim Einzelabruf deshalb nicht zusichern.

Warum kein Streusalz?

Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen auf Hamburger Gehwegen nicht verwendet werden (§ 31 Abs. 2 HWG), ohne Ausnahme für Treppen, Rampen oder Blitzeis. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Lava-Granulat. Wir streuen ausschließlich damit und beseitigen Eis, das sich durch Streuen nicht ausreichend abstumpfen lässt.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?

Verantwortlich für den Gehweg vor dem Grundstück ist der Anlieger – in der Regel der Eigentümer. Wird die Räum- und Streupflicht verletzt, droht neben einer Geldbuße nach § 72 HWG die zivilrechtliche Haftung; Schadensersatz und Schmerzensgeld können fünfstellig werden. Auch mit beauftragter Firma bleiben Sie dafür verantwortlich, dass ordnungsgemäß geräumt wird. Unsere Einsatzdokumentation belegt, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde. Für Schäden durch Fehler von uns haften wir – abgesichert über unsere Betriebshaftpflicht mit 10 Mio € Deckungssumme.

Was ist im Saisonpaket enthalten?

Alle Räum- und Streueinsätze auf den vereinbarten Flächen von November bis März, ohne Begrenzung der Einsatzzahl, dazu Wetterüberwachung, Streumittel, Nachräumen bei Dauerschneefall, ein fester Tour-Verantwortlicher und die Einsatzdokumentation per App mit Foto und Zeitstempel. Sie zahlen einen festen Monatspreis, egal wie hart der Winter wird.

Wann beginnt die Winterdienst-Saison in Hamburg?

Die Stadtreinigung Hamburg legt ihre Winterdienst-Saison vom 15. Oktober bis zum 15. April fest. Für Anlieger gilt die Räum- und Streupflicht unabhängig vom Datum: Sobald Schnee oder Glätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Unser Saisonpaket läuft standardmäßig von November bis März; Einsätze außerhalb übernehmen wir als Einzelabruf nach Verfügbarkeit.

Bekomme ich eine Einsatzdokumentation?

Ja, bei jedem Einsatz. Unser Team dokumentiert per App Datum, Uhrzeit, Maßnahme (geräumt, gestreut oder beides) und Fotos vor und nach dem Einsatz. Die Berichte können Sie jederzeit einsehen. Im Streitfall belegen sie, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Muss eine Hausverwaltung den Winterdienst an eine Firma vergeben?

Sie muss sicherstellen, dass eine geeignete Person oder Firma den Winterdienst übernimmt: § 34 HWG verpflichtet Anlieger, die den Winterdienst nicht selbst leisten können – etwa Eigentümergemeinschaften oder auswärts wohnende Eigentümer –, eine geeignete Person zu beauftragen. Eine Firma ist nicht vorgeschrieben, auch ein eigener Hausmeister kann diese Aufgabe übernehmen. Fällt der Beauftragte aus, ist unverzüglich Ersatz zu beauftragen. Bei mehreren Haushaltungen sind Name und Anschrift der Verpflichteten und Beauftragten im Hausflur auszuhängen (§ 35 HWG).

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Winterdienst in Ihrem Bezirk

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