(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Meliteo Gebäudeservice, Inhaber Miodrag Ananiya, Gluckstraße 56, 22081 Hamburg (nachfolgend „Meliteo") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Reinigungs- und Gebäudeserviceleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Meliteo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die nicht durch diese AGB abbedungen werden können.
(1) Angebote von Meliteo sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Meliteo oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und dem zugehörigen Reinigungsplan. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Meliteo.
(3) Meliteo ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages festangestellter Mitarbeiter zu bedienen. Eine Weitergabe an Subunternehmer erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
(1) Der Kunde stellt Meliteo unentgeltlich Wasser, Strom und einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Reinigungsmitteln und -geräten zur Verfügung.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Räume zu den vereinbarten Reinigungszeiten zugänglich sind. Schlüsselübergabe erfolgt gegen schriftliche Quittung.
(3) Der Kunde informiert Meliteo unverzüglich über Besonderheiten des Objekts (z. B. empfindliche Materialien, allergiebedingte Einschränkungen, Sicherheitsvorschriften).
(4) Bei Praxis-, Kanzlei- oder Bankobjekten: der Kunde informiert über besondere Vertraulichkeitsanforderungen. Meliteo verpflichtet sein Personal entsprechend.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Pauschalpreise Festpreise für die Vertragslaufzeit.
(2) Tariflohn-Anpassungen nach Bundesrahmentarifvertrag Gebäudereinigung werden 1:1 an den Kunden weitergegeben. Meliteo informiert über Anpassungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich nachschüssig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Meliteo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie nach erfolgloser Mahnung die Leistung einzustellen.
(5) Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei Großobjekten oder mit besonderem Anlauf-Aufwand kann eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten vereinbart werden. Diese ist im Hauptvertrag ausdrücklich zu kennzeichnen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
(4) Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail-Kündigungen werden anerkannt.
(1) Meliteo erstellt nach Vertragsschluss einen schriftlichen Reinigungsplan mit Aufgaben, Häufigkeit und verwendeten Mitteln.
(2) Meliteo dokumentiert jede erbrachte Reinigung mit Datum, Uhrzeit und Personal-Kürzel. Diese Dokumentation steht dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung.
(3) Bei Verträgen ab einem Volumen von 2.000 € pro Monat wird quartalsweise ein schriftlicher Bericht zur Verfügung gestellt.
(1) Mängel der Reinigungsleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Erbringung der Leistung schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber Meliteo zu rügen.
(2) Meliteo behebt gerügte Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Mängelrüge an Werktagen, bei Wochenend-Rügen am ersten Werktag danach. Diese Nachbesserung erfolgt kostenfrei.
(3) Sofern eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung für die mangelhafte Leistung verlangen.
(4) Bei wiederholten erheblichen Mängeln trotz mindestens zweier schriftlicher Mängelrügen kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen.
(1) Meliteo haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Meliteo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Meliteo unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 € pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich Schlüsselverlust.
(4) Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Anweisung des Kunden oder durch dem Kunden bekannte und Meliteo verschwiegene Besonderheiten des Objekts entstehen, ist ausgeschlossen.
(1) Meliteo behandelt alle bei der Vertragsdurchführung erlangten Informationen über den Kunden vertraulich. Sämtliche Mitarbeiter sind durch schriftliche Schweigepflicht-Erklärung verpflichtet.
(2) Bei Reinigungsleistungen in Räumen mit personenbezogenen Daten (Praxen, Kanzleien, Banken) schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Standardvertrag wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung erfolgt nach Maßgabe der DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.
(1) Meliteo stellt dem Kunden auf Anforderung eine Kopie der gültigen Betriebshaftpflichtversicherungspolice zur Verfügung.
(2) Übergebene Schlüssel werden in einem verschlossenen Schlüsselsafe aufbewahrt. Bei Schlüsselverlust übernimmt Meliteo die Kosten für Schließanlagen-Wechsel im Rahmen der Versicherung.
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien mit behördlicher Anordnung) ist Meliteo berechtigt, die Leistungen für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Anlaufzeit zu unterbrechen oder anzupassen, ohne dass dies einen Mangel oder eine Pflichtverletzung darstellt.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Diese AGB sind als marktüblicher Vorschlag formuliert. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an info@meliteo.de oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.