Bundesrahmentarifvertrag Gebäudereinigung — kurz BRTV — bestimmt die Mindestlöhne in der Reinigungsbranche. Wer als Auftraggeber an Anbieter mit Mindestlohn-Subunternehmern vergibt, riskiert teure Generalunternehmer-Haftung. Hier die Lohnstufen 2026, was sie für Auftraggeber bedeuten und welche Compliance-Risiken Sie umgehen müssen.
BRTV Gebäudereinigung 2026 im Überblick
Der Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt allgemeinverbindlich für alle Reinigungsbetriebe in Deutschland. Aktuelle Lohnstufen ab 1. Januar 2026:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn 2026 |
|---|---|---|
| LG 1 | Innenreinigung (allgemein) | 14,25 € |
| LG 2 | Glas- und Fassadenreinigung (Innenraum) | 14,75 € |
| LG 3 | Spezialleistungen (Industriereinigung) | 15,40 € |
| LG 4 | Glas- und Fassadenreinigung (Außen) | 16,40 € |
| LG 5 | Glas- und Fassadenreinigung (mit Hubsteiger oder Industriekletterer) | 18,30 € |
| LG 6 | Vorarbeiter / Objektleiter (Stundenlohn) | 19,80 € |
Diese Sätze sind Mindestsätze. Tatsächliche Löhne können höher sein, wenn der Betrieb das verhandelt. Wir bezahlen typisch 5-10 % über Tariflohn-Mindest, weil unsere Mitarbeiter im Schnitt erfahrener sind.
Lohnzuschläge nach BRTV
| Zuschlag-Typ | Höhe | Wann |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | +25 % | 20:00 - 06:00 Uhr |
| Sonntagsarbeit | +50 % | 00:00 - 24:00 Uhr Sonntag |
| Feiertagsarbeit | +100 % | Gesetzliche Feiertage |
| Mehrarbeit (Überstunden) | +25 % | Über 40 Std./Woche |
| Wochenend-Bereitschaft | verhandelbar | Notfall-Bereitschaft Samstag/Sonntag |
Diese Zuschläge sind im Pauschalpreis vieler Verträge berücksichtigt — vor allem bei Gastronomie-Reinigung und Hotelreinigung mit Nachtarbeit.
Was Tariflohn für den Auftraggeber kostet — die echte Rechnung
Wenn Sie als Auftraggeber einen Reinigungs-Stundensatz von 30 € sehen, fragen Sie sich vielleicht: Wo bleibt das Geld? Hier die ehrliche Aufstellung:
| Position | Betrag | Erklärung |
|---|---|---|
| Tariflohn LG 1 brutto | 14,25 € | Auszahlung an Mitarbeiter (vor Steuer) |
| Sozialabgaben Arbeitgeber (~22 %) | 3,14 € | RV, KV, AV, PV-Anteil + Umlagen |
| Bezahlter Urlaub (8,3 % aus 30 Tagen) | 1,18 € | 30 Tage × 8h ÷ 12 Monate ÷ 173h |
| Krankheits-Lohnfortzahlung (~3 %) | 0,43 € | Gesetzlicher Anspruch 6 Wochen |
| Feiertagslohn (~3 %) | 0,43 € | Bundesweit ca. 11 Feiertage / Jahr |
| 13. Monatsgehalt (BRTV) | 1,18 € | Anteilig nach Betriebszugehörigkeit |
| Schulung, Arbeitsmedizin | 0,40 € | Jährliche Pflichtschulung, U-Untersuchung |
| Reinigungsmittel + Material | 1,80 € | Konzentrate, Mikrofaser, Putzeimer |
| Anfahrt, Versicherung, Verwaltung | 4,50 € | Fahrzeug, Sprit, Betriebshaftpflicht |
| Schulung, Objektleitung, Reklamation | 2,20 € | Objektbegehungen, Quartalsberichte |
| Gewinnmarge | 0,49 € | Für Investitionen, Wachstum |
| = Endpreis | 30,00 €/h | Marktstandard 2026 |
Die Marge bei 30 €/h ist eng — typisch 1-3 €. Wer 25 €/h oder weniger anbietet, kann die genannten Kosten nicht decken. Folge: entweder Subunternehmer auf Mindestlohn oder Schwarzarbeit.
Mindestlohn vs. Tariflohn — der Unterschied
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 12,82 €/h. Der BRTV-Tariflohn LG 1 liegt bei 14,25 €/h — also 1,43 € oder 11 % über Mindestlohn. Klingt nach wenig — ist aber für die Branche ein riesiger Unterschied.
Was Mindestlohn-Anbieter machen
- Engagieren Subunternehmer-Ketten in Berlin oder dem Ostblock
- Diese Sub-Subunternehmer zahlen Mindestlohn (oder darunter, wenn sie nicht erwischt werden)
- Personal-Fluktuation: durchschnittlich 6 Monate Bindung (vs. 24+ bei Tariflohn)
- Schulung minimal, oft nur Sicherheitseinweisung
- Kein 13. Monatsgehalt, oft kein bezahlter Urlaub im vollen Anspruch
Was Tariflohn-Anbieter machen
- Festangestelltes Personal mit unbefristetem Vertrag
- BRTV-konforme Bezahlung mit Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Krankenfortzahlung
- Personal bleibt typisch 24+ Monate
- Jährliche Schulung in Reinigungstechnik, Hygiene (IfSG), Sicherheit
- 13. Monatsgehalt, ggf. Weihnachtsgeld
Generalunternehmer-Haftung nach AEntG §14
Hier wird es für Auftraggeber riskant: Wenn Sie eine Reinigungsfirma beauftragen und diese arbeitet mit Subunternehmern, die Mindestlohn nicht zahlen, können Sie als Auftraggeber haftbar gemacht werden.
Was AEntG §14 sagt
„Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers oder eines von diesem beauftragten Nachunternehmers oder eines von diesem oder dem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat."
Übersetzt: Wenn Ihr Reinigungsdienstleister oder dessen Sub-Sub-Unternehmer Mindestlohn nicht zahlt, kann das Hauptzollamt direkt von Ihnen die Differenz fordern — plus Strafe.
Wann tritt das Risiko ein?
Vor allem bei Großvergaben (über 500.000 € Jahresvolumen) und bei Vergaben durch öffentliche Auftraggeber. In den letzten Jahren haben sich die Hauptzollämter aber zunehmend auch kleinere Verträge angeschaut.
Wie schützen Sie sich?
- Tariflohn-Bestätigung verlangen. Schriftliche Zusicherung, dass das ausführende Personal nach BRTV bezahlt wird.
- Anonymisierte Lohnabrechnungen anfordern. Bei größeren Verträgen üblich, gibt Ihnen Beweis.
- Subunternehmer-Klausel im Vertrag. Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Marktpreise prüfen. Wer 50 % unter Marktdurchschnitt anbietet, hat strukturelle Probleme.
- Standortprüfung. Kommt das Personal aus Deutschland oder von einem polnischen / rumänischen Subunternehmer mit zweifelhaften Strukturen?
Zollamt-Prüfungen — was passiert konkret
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter führt regelmäßig Prüfungen durch:
Wo geprüft wird
- Stichprobenartig in Reinigungsbetrieben aller Größen
- Bei Anzeigen (Mitarbeiter, Konkurrenten, Behörden)
- Bei auffälligen Mustern (Branchen-Auffälligkeiten)
- An Großbaustellen mit hoher Reinigungsquote
Was geprüft wird
- Personalausweise / Aufenthaltstitel der Reinigungskräfte
- Lohnabrechnungen — wird Mindestlohn / Tariflohn gezahlt?
- Sozialversicherungsanmeldungen
- Vertragsbeziehungen (Werkvertrag vs. Anstellung — Scheinselbständigkeit?)
- Subunternehmer-Verkettungen
Konsequenzen
- Bei Mindestlohn-Verstoß: Zwangsgeld 100-500 € pro Stunde Differenz
- Bei Sozialversicherungs-Hinterziehung: Nachzahlung + Säumniszuschläge
- Bei Schwarzarbeit: bis 500.000 € Bußgeld und/oder Freiheitsstrafe
- Bei Auftraggeber-Haftung: Nachzahlung der Mindestlöhne der Subunternehmer-Mitarbeiter
Praxisbeispiel
2023: Hamburger Hausverwaltung beauftragt günstigen Reinigungsdienstleister. Dieser arbeitet mit Subunternehmer aus Polen, der Mindestlohn nicht zahlt. Hauptzollamt prüft, fordert von der Hausverwaltung 28.000 € Mindestlohn-Nachzahlung plus 12.000 € Strafe — weil sie nicht ausreichend geprüft hatten.
Was Sie als Auftraggeber konkret tun sollten
Vor Vergabe
- Marktpreise recherchieren (siehe unsere Preisseite)
- Mindestens 3 Angebote einholen
- Bei Preisen unter 25 €/h Stundenlohn-Äquivalent skeptisch werden
- Versicherungssumme abfragen (5 Mio Mindeststandard für seriöse Anbieter)
- Tariflohn-Bestätigung schriftlich anfordern
Im Vertrag
- Klausel: „Auftragnehmer bestätigt, dass alle eingesetzten Mitarbeiter nach BRTV Gebäudereinigung bezahlt werden."
- Klausel: „Subunternehmer-Beauftragung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers."
- Klausel: „Auftragnehmer stellt Auftraggeber auf erste Anforderung von etwaigen Mindestlohn-Forderungen Dritter frei."
Während der Laufzeit
- Prüfen Sie bei Personalwechsel, ob es derselbe Anbieter bleibt
- Achten Sie auf Auffälligkeiten (immer neue Personen, Sprachbarrieren)
- Bei Bedenken: Lohnabrechnungs-Stichprobe anfordern
Was Meliteo als Tariflohn-Anbieter konkret bietet
- Schriftliche Tariflohn-Bestätigung in jedem Vertrag
- Anonymisierte Lohnabrechnungen auf Wunsch (bei Großverträgen Standard)
- Keine Subunternehmer — alle Reinigungskräfte sind direkt bei uns angestellt
- Festes Personal mit über 24 Monaten durchschnittlicher Bindung
- 10-Mio-Betriebshaftpflicht mit Schlüsselverlust-Klausel
- Freistellungsklausel im Vertrag — wenn doch ein Mindestlohn-Vorwurf kommt, übernehmen wir die Verteidigung
Das ist nicht 30 % teurer als Mindestlohn-Anbieter — sondern 5-15 %. Mehr als ausgeglichen durch:
- Geringere Personalfluktuation = bessere Qualität
- Kein Auftraggeber-Haftungsrisiko
- Kein „Mein neuer Reinigungsmensch versteht das Sicherheitskonzept nicht"-Problem alle 3 Monate
- Compliance-konform für Audits, ISO 9001, öffentliche Vergaben
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn in der Gebäudereinigung?
Mindestlohn 2026: 12,82 €/h. Tariflohn BRTV LG 1: 14,25 €/h. Differenz 1,43 € oder 11 %. Klingt wenig, ist aber Brücke zwischen Subunternehmer-Ketten und Festanstellung.
Hafte ich als Auftraggeber wenn der Reinigungsanbieter Mindestlohn nicht zahlt?
Ja, nach AEntG §14 (Generalunternehmer-Haftung). Hauptzollamt kann von Ihnen Mindestlohn-Differenzen plus Strafen fordern. Schutz: Tariflohn-Bestätigung im Vertrag, anonymisierte Lohnabrechnungen, keine Subunternehmer-Klausel.
Wie erkenne ich seriöse Tariflohn-Anbieter?
Stundensatz 28-35 €/h netto, Versicherung mind. 5 Mio (10 Mio Premium), Festanstellung dokumentiert, schriftliche Tariflohn-Zusicherung im Vertrag, transparente Kalkulation auf Anfrage.
Wie verhandle ich ohne unter Tariflohn zu rutschen?
Verhandeln Sie über Bündelung mehrerer Service-Bereiche (5-10 % Rabatt), Mengen-Volumen (8-15 % bei 5.000+ €/Monat) oder längere Laufzeiten. Nicht über Stundensatz.
Festpreis-Angebot binnen 48 Stunden — sonst die erste Reinigung kostenlos.
→ 48-h-Angebot anfordern